Individuelle Professionelle Pflege bei Ihnen Zuhause

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Verhinderungspflege

Ist die private Pflegeperson – meist Angehörige des Patienten – verhindert die Pflege zu erbringen, so kann diese Pflege von einem Pflegedienst übernommen werden. Auch hierfür steht dem Versicherten ein extra Budget in Höhe der Sachleistungsbeträge des Pflegegrades 4 zu. Egal, welcher Pflegegrad bei den einzelnen Versicherten besteht. Derzeit sind dies 1.612 Euro pro Kalenderjahr.

So wird es dem Pflegebedürftigen ermöglicht, auch während dieser Zeit in seiner gewohnten häuslichen Umgebung zu verbleiben und einen Krankenhaus- oder Heimaufenthalt zu verhindern.

Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für eine Ersatzkraft für längstens 42 Tage und bis zu einem Betrag von maximal 2.418,00 EUR. Bei nicht in Anspruch genommener Kurzzeitpflege
kann nämlich noch die Hälfte dieses Betrages der Kurzzeitpflege in Verhinderungspflege umgewandelt werden (+806,00 Euro).

Wird die Ersatzpflege von einer Pflegeperson erbracht, die nicht erwerbsmäßig pflegt, ist die Leistung auf den Betrag des Pflegegeldes des jeweiligen Pflegegrades begrenzt. Zusätzlich werden entstandene Aufwendungen (z.B. Fahrkosten oder Verdienstausfall) übernommen, jedoch zusammen mit der Leistung in Höhe des Pflegegeldes nur bis zum Höchstbetrag von 1.612,00 EUR. (Stand 2023)