Individuelle Professionelle Pflege bei Ihnen Zuhause

Individuelle Professionelle Pflege bei Ihnen Zuhause

Kombinationsleistungen

Falls der monatliche Höchstbetrag für die Pflegesachleistung nicht ausgeschöpft wird, können die Pflegekassen gegebenenfalls ein anteiliges Pflegegeld gewähren.

Voraussetzung hierfür ist, dass außer den MitarbeiterInnen des Pflegedienstes noch eine weitere Pflegeperson vorhanden ist (z.B. eine Angehörige oder ein Nachbar, etc.), die den restlichen Hilfebedarf abdeckt.

 

Beispiel:

Ein Versicherter in Pflegegrad II hat Anspruch auf Pflegesachleistungen im Wert von 761 EUR oder auf ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 332 EUR.
In einem Monat werden Leistungen eines Pflegedienstes im Wert von 380,50 EUR ( = 50% von 761 EUR) beansprucht.

Für die selbst sichergestellte Pflege können die Pflegekassen nun ein anteiliges Pflegegeld in Höhe von 166 EUR ( = 50% von 332 EUR) zur Verfügung stellen.

Wenn Sie von einem Pflegedienst betreut werden, so sorgen Sie dafür, dass Sie Kombinationsleistung erhalten. Auch wenn es oft nur ein paar Euro sind, die für die Pflegeperson übrig bleiben.