Individuelle Professionelle Pflege bei Ihnen Zuhause

Individuelle Professionelle Pflege bei Ihnen Zuhause

Sachleistungen

Die Pflegesachleistungen erhalten Pflegebedürftige, die im eigenen Haushalt oder im Haushalt, in den sie aufgenommen worden sind, gepflegt werden.

Sie werden erbracht von zugelassenen Pflegediensten, die Vertragspartner der Pflegekassen sind und umfasst Hilfestellung in den Bereichen Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und hauswirtschaftlicher Versorgung.

Auf diese Weise wird es vielen Versicherten ermöglicht, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben.

Ein zugelassener Pflegedienst kann den Pflegekassen monatlich maximal folgende Beträge in Rechnung stellen:

 

Grad 1 = 125,00 EUR als Entlastungsleistung

Grad 2 = 761,00 EUR plus 125 Euro Entlastungsleistung

Grad 3 = 1.432,00 EUR plus 125 Euro Entlastungsleistung

Grad 4 = 1.778,00 EUR plus 125 Euro Entlastungsleistung

Grad 5 = 2.200,00 EUR plus 125 Euro Entlastungsleistung

 

Dieser Stand gilt ab dem 01.01.2024 nach dem Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) von 2023

(Stand 2024, Angaben ohne Gewähr)