Pflegeberatung
Alle Versicherten, die sich im häuslichen Umfeld durch eine private Pflegeperson betreuen lassen, müssen sich und ihre Angehörigen zu allen Fragen rund um die Pflege beraten lassen. Je nach bestehendem Pflegegrad schreibt diese Beratung auch der Gesetzgeber vor.
So ist im Pflegeversicherungsgesetz unter § 37.3 geregelt, dass alle Versicherten, die Geldleistungen aus der Pflegekasse in Anspruch nehmen, in bestimmten Abständen einen Pflegedienst zur Beratung konsultieren müssen. Ausgenommen sind hiervon aber die Versicherten mit Pflegegrad 1. Hier ist diese Beratung freiwillig. Versicherte mit Pflegegrad 2 und 3 müssen sich alle sechs Monate beraten lassen, Versicherte mit Pflegegrad 4 und 5 sogar alle drei Monate. Auch Versicherte die einen Pflegedienst mit Leistungen betraut haben können sich in 6-monatigen Abständen beraten lassen, egal welcher Pflegegrad besteht.
Unser Pflegedienst führt diese gesetzlich geforderte Pflegeberatung durch. Die Kosten für die Beratung durch den Pflegedienst werden direkt mit den Pflegekassen abgerechnet. Die Pflegeberatung dient zur Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung der pflegenden Angehörigen.
Die Pflegefachkraft hilft Ihnen:
– einzuschätzen, ob der Pflegegrad noch stimmt
– bei Bedarf zusätzliche Hilfen in Anspruch zu nehmen
– festzustellen, ob der zu Pflegende noch zusätzliche Pflegeleistungen benötigt
– durch Beratung über Pflegehilfsmittel, die Ihnen die Pflege erleichtern
– mit Informationen zu den Möglichkeiten einer Wohnungsanpassung
– mit Aufklärung über eine mögliche soziale Absicherung der pflegenden Personen
– zu erkennen, ob zusätzliche Rehabilitationsmaßnahmen nötig werden
– mit Hinweisen auf Pflegekurse, die außer Haus stattfinden.
Sie erhalten eine Durchschrift der Bescheinigung, die das Ergebnis der Pflegeberatung enthält. Diese Bescheinigung leiten wir im Original für Sie an die Pflegekasse weiter.
Die Informationen unterliegen der Schweigepflicht.
Sollten Sie die Beratung oder den Bericht ablehnen, kann Ihnen die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder entziehen.
Deshalb empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig die Beratungsgespräche bei Ihrem Pflegedienst anzufordern.