Grundpflege
Grundpflegerische Maßnahmen sind Tätigkeiten zur Körperpflege. Diese könnte der Patient – wäre er gesund und fit – selbstständig durchführen. Bei bestehender Pflegebedürftigkeit können diese Arbeiten ganz oder teilweise durch einen Pflegedienst übernommen werden. Die Kosten hierfür
können zu Teilen oder ganz von der Pflegekasse getragen werden. Je nach Höhe des festgestellten Pflegegrades ist hier allerdings eine Grenze gesetzt. Sollten mehr Leistungen erforderlich sein, so sind diese durch den Patienten selbst zu zahlen. Wenn aber Mittellosigkeit festgestellt wird, springt unter Umständen der Sozialhilfeträger ein.
Folgende Leistungen könnten in der Grundpflege gebucht werden:
Zum Beispiel :
– Morgen-/ Abendtoilette
– Haar- und/ oder Nagelpflege
– Hilfe beim Aufsuchen der Toilette
– Stomaversorgung (Entsorgung der Ausscheidungen aus künstlichem Blasen- oder Darmausgang)
– Verabreichung von Sondennahrung
– Betten, Lagern, Mobilisieren
und vieles mehr