Sachleistungen
individuelle professionelle
Pflege
bei Ihnen Zuhause
Die Pflegesachleistungen erhalten Pflegebedürftige, die im eigenen Haushalt oder im Haushalt, in den sie aufgenommen worden sind, gepflegt werden.
Sie werden erbracht von zugelassenen Pflegediensten, die Vertragspartner der Pflegekassen sind und umfasst Hilfestellung in den Bereichen Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und hauswirtschaftlicher Versorgung.
Auf diese Weise wird es vielen Versicherten ermöglicht, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben.
Ein zugelassener Pflegedienst kann den Pflegekassen monatlich maximal folgende Beträge in Rechnung stellen:
Grad 1 = 125,00 EUR als Entlastungsleistung
Grad 2 = 724,00 EUR plus 125 Euro Entlastungsleistung
Grad 3 = 1.363,00 EUR plus 125 Euro Entlastungsleistung
Grad 4 = 1.693,00 EUR plus 125 Euro Entlastungsleistung
Grad 5 = 2.095,00 EUR plus 125 Euro Entlastungsleistung
Dieser Stand gilt seit dem 01.01.2022 nach dem Pflegereformgesetzt 2021
(Stand 2022, angaben ohne Gewähr)